Die Anwaltskanzlei SCHLEIP ist insbesondere in folgenden Rechtsgebieten für ihre Mandanten aktiv:
Dieser Bereich umfasst insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, der Regulierung von Verkehrsunfallschäden sowie die Bearbeitung von Haftpflichtansprüchen.
Dies gilt auch für Ihre Unfälle im europäischen Ausland und ebenso für Unfälle in Deutschland mit ausländischer Beteiligung.
Hier prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen. Im Schadensfall begleiten wir Sie u.a. bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Bereich des Strafrechts. Hier begleiten und beraten wir Sie bereits außergerichtlich im Rahmen eines gegen Sie geführten Ermittlungsverfahrens. Dies gilt insbesondere auch bei Vernehmungen durch Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Ebenso stehen wir bei Verfahren wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit an Ihrer Seite.
Selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre Verteidigung im Strafprozess.
Über zahlreiche Erfahrungen verfügen wir zudem bei der Übernahme von Nebenklagenvertretungen. Dies ist erforderlich, wenn Sie als Geschädigte(r) / Opfer an einem Strafprozess teilnehmen wollen.
In allen Bereichen des Verkehrsrechts übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung. Dies umfasst sowohl Ordnungswidrigkeitsverfahren als auch Verkehrsstrafsachen; so z.B. Verteidigung gegen Vorwürfe von fahrlässiger Körperverletzung, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Nötigung, Verkehrsgefährdung, Bußgeldsachen, Abwendung von Fahrverboten und Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Vermeidung von Punkten, Geschwindigkeitsverstößen, Fahrten unter Einfluss von berauschenden Mitteln (Alkohol, Drogen, etc.).
Auch für die sensible Thematik des Familienrechts sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Häufige Aspekte unserer anwaltlichen Beratung sind hier Mietzins, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz bzw. die Durchführung von Räumungsklagen.
Bei Unternehmen wie auch Privatpersonen kann der Zahlungsverzug eines Schuldners zu einer bedrohlichen wirtschaftlichen Situation führen. Eile ist deshalb geboten. Eigene Verhandlungen mit dem Schuldner führen ohne anwaltliche Hilfe oftmals nicht zum Ziel.
Um nachhaltigen Druck auf säumige Schuldner auszuüben, ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes anzuraten. Nutzen Sie unser Fachwissen bei der Durchsetzung Ihrer Forderung – außergerichtlich, vor Gericht und in der Zwangsvollstreckung.
In all diesen Bereichen werden Sie individuell und engagiert von uns vertreten. Bei Anliegen aus anderen Fachbereichen empfehlen und vermitteln wir spezialisierte Kollegen.
Das bedeutet für Sie:
Ein Ansprechpartner für alle Rechtsfragen.